26.01.2017 |
Mit Urteil vom 13. Januar 2017 zum gerichtlichen Aktenzeichen V ZR 96/16 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung und seine zu 100% schwerbehinderte Enkeltochter, die zeitweise in der Wohnung betreut wird, auf technische Transportmittel angewiesen seien, um die Wohnung zu erreichen. Der nachträgliche Einbau v...
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